Nutze die Förderungsangebote
Beim Heizungstausch werden je nach gewähltem System, wie Wärmepumpe, Pelletsheizung oder Fernwärme, umfassende Förderungen gewährt. Auch thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung erhalten eine Förderung von bis zu 2.000 €. Photovoltaikanlagen profitieren weiterhin von Investitionszuschüssen und Speicherförderungen. Zusätzlich unterstützt der Handwerkerbonus mit bis zu 1.500 € bei Arbeitskosten für Installationen im Wohnbereich.
Kompetenter Partner
Von der Entsorgung des alten Heizsystems über die Beratung mit unseren Experten für Luft-Wasser-Wärmepumpe, Pellet-Heizung, Sole-Wasser-Wärmepumpe usw. bis zur Inbetriebnahme, sind wir ihr Partner im Bregenzerwald.
Privatpersonen
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finanzielle Unterstützung
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Förderungen Photovoltaik
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Kontakt
Kürzlich Gefragt
Ausschließlich Privatpersonen im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus – Förderanträge können von (Mit-) Eigentümer:innen, Bauberechtigten oder Mieter:innen gestellt werden. Quelle: Umweltförderung.at
Gefördert wird der Tausch eines erneuerbaren Heizungssystems (Wärmepumpe, Holzheizung mit einem Mindestalter von 15 Jahren) auf einen Fernwärmeanschluss, eine Wärmepumpe oder eine Holzheizung, sofern damit eine Steigerung der Endenergieeffizienz verbunden ist. Die Erneuerung eines Fernwärmeanschlusses oder der Umstieg von einer Wärmepumpe auf eine Holzheizung oder einen Fernwärmeanschluss wird nicht gefördert. Quelle: Umweltförderung.at
Gefördert wird der Tausch von bestehenden Wärmepumpen oder Holzheizungen mit einem Mindestalter von 15 Jahren, sofern…
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben und ist mit max. 30% der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. …
Förderungen für Heizanlagen im Einzugsgebiet von Biomasse-Nahwärmesystemen sind nur möglich, wenn ein Anschluss zu ortsüblichen Kosten nicht möglich ist. Folgende Maßnahmen sind im Bestandsbau (die Baubewilligung des betroffenen Gebäudes muss mindestens 10 Jahre zurückliegen) förderbar. Die Förderung beträgt maximal 50 % der förderfähigen Kosten und ist begrenzt mit:
Unsere Leistungen