Aktuelle Förderungen

Rekordförderungen für den Heizungstausch.

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Auch 2026 gibt es attraktive Förderungen für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme.

Der Bund fördert im Rahmen des Kesseltausch-Programms den Ersatz fossiler Heizungen durch erneuerbare Systeme wie Wärmepumpen, Pelletsheizungen oder den Anschluss an Fernwärme.

Ergänzend dazu bietet das Land Vorarlberg eigene Förderungen für den Heizungstausch, die auf energieeffiziente und klimafreundliche Heizlösungen abzielen. Je nach Ausgangssituation und gewähltem System können Bundes- und Landesförderungen kombiniert werden, wodurch sich der Heizungstausch auch 2026 finanziell attraktiv gestaltet.

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Wir bieten den kompletten Umstieg aus einer Hand!

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Von der Entsorgung des alten Heizsystems über die Beratung mit unseren Experten für Luft-Wasser-Wärmepumpe, Pellet-Heizung, Sole-Wasser-Wärmepumpe usw. bis zur Inbetriebnahme, sind wir ihr Partner im Bregenzerwald.

#Förderung

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FAQs zum Thema Förderung bei Heizungstausch in Vorarlberg

Ausschließlich Privatpersonen im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus – Förderanträge können von (Mit-) Eigentümer:innen, Bauberechtigten oder Mieter:innen gestellt werden. Quelle: Umweltförderung.at

Gefördert wird der Tausch eines erneuerbaren Heizungssystems (Wärmepumpe, Holzheizung mit einem Mindestalter von 15 Jahren) auf einen Fernwärmeanschluss, eine Wärmepumpe oder eine Holzheizung, sofern damit eine Steigerung der Endenergieeffizienz verbunden ist. Die Erneuerung eines Fernwärmeanschlusses oder der Umstieg von einer Wärmepumpe auf eine Holzheizung oder einen Fernwärmeanschluss wird nicht gefördert. Quelle: Umweltförderung.at

Gefördert wird der Tausch von bestehenden Wärmepumpen oder Holzheizungen mit einem Mindestalter von 15 Jahren, sofern…

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Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben und ist mit max. 30% der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. …

🔗 Weitere Infos

Förderungen für Heizanlagen im Einzugsgebiet von Biomasse-Nahwärmesystemen sind nur möglich, wenn ein Anschluss zu ortsüblichen Kosten nicht möglich ist. Folgende Maßnahmen sind im Bestandsbau (die Baubewilligung des betroffenen Gebäudes muss mindestens 10 Jahre zurückliegen) förderbar. Die Förderung beträgt maximal 50 % der förderfähigen Kosten und ist begrenzt mit:

  • in Eigenheimen zur Basisförderung von 2.000,- Euro einen Förderbonus in Höhe von 2.000,- Euro – gesamt also 4.000,- Euro. Bei Luftwärmepumpen wird die Förderung um 50 % reduziert.
  • in Mehrfamilienhäusern (ab 3 Einheiten) beträgt der Förderungs-Bonus 4.000,- Euro zusätzlich zur Basisförderung (1.000,- Euro je Gebäude plus 400,- je Wohnung).

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